FAQ:

Muss man auch in den Schulferien bezahlen?
Die Musikschule kalkuliert ein jährliches Unterrichtsentgelt, das auf 12 Monate umgelegt wird. Das ist eine praktische Regelung um den Zahlungsverkehr für die Verwaltung zu entlasten.

Wie ist der Unterrichtsausfall bei Krankheit einer Lehrkraft geregelt?
Fallen durch Erkrankung mehr als 4 Unterrichtseinheiten im Schuljahr aus, versucht die Musikschule eine Vertretung zu finden. Ansonsten wird ab der 5. bzw. 3. Fehlstunden das Unterrichtsentgelt zurückerstattet.

Wenn ein Schüler den Unterricht nicht besuchen kann, muss man dann auch bezahlen?

Unterricht, der aus Gründen, die die Musikschule nicht zu vertreten hat, ausfällt, wird nicht nachgeholt. Bei länger andauernder Krankheit eines Teilnehmers kann jedoch auf Antrag eine angemessene Tarifermäßigung gewährt werden.
Kindergeburtstage können weder organisatorisch noch finanziell berücksichtigt werden.

Kann ich im Verhinderungsfall meinen Unterricht mit einem anderen Schüler tauschen?
Das ist möglich, muss aber selbst organisiert und der Lehrkraft mitgeteilt werden.

Mein Kind hat Gruppenunterricht, es soll aber Einzelunterricht bekommen. Was ist zu tun?
Zunächst den Kontakt mit der Lehrkraft suchen und den Wechsel erörtern, danach die Geschäftsstelle per E-Mail oder in einem kurzen Schreiben benachrichtigen. Ein Wechsel erfolgt meist zum neuen Semester.

Wechsel der Unterrichtsgruppe oder der Unterrichtsdauer.
Nach Rücksprache mit der Lehrkraft die Veränderungen der Geschäftsstelle schriftlich per E-Mail oder in einem kurzen Schreiben mitteilen.

Kann ich den Unterrichtstermin während des Schuljahres verlegen?
Wenn zwingende Gründe vorliegen, kann mit der Lehrkraft ein neuer Unterrichtstermin vereinbart werden.

Wann kann man den Unterricht zur Musikschule kündigen?
Den Instrumental- und Gesangsunterricht kann man immer zum Schuljahreshalbjahr mit einer sechswöchigen Kündigungsfrist beenden. Das Schuljahr endet am 30. September oder am 31. März. Bis zum 15. August oder 15. Februar muss das Schreiben per Mail oder in einem formlosen Schreiben bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Die musikalische Früherziehung kann nur zum 30. September gekündigt werden.

Gibt es eine Probezeit?
Die ersten zwei Monate gelten in allen Fächern als Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann eine Kündigung zum letzten Tag des Monats schriftlich (Brief, E-Mail) erfolgen.

Kann ich auch unter dem Jahr aus dem Unterricht aussteigen?
Generell ist eine Kündigung des Unterrichts nur zum Schuljahreshalbjahr möglich (Ausnahme musikalische Früherziehung). Sollte eine Ersatzperson den Unterricht übernehmen, kann das Unterrichtsverhältnis vorzeitig aufgelöst werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.